Wir sind eine Einrichtung des Deutschen Kinderschutzbundes OV Bimöhlen und arbeiten und leben in unserer Kindertagesstätte unter Beachtung der Kinderrechte, die in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) beschrieben sind.
Wir wollen damit deutlich machen, dass die Rechte der Kinder gleichwertige Menschenrechte sind und darüber hinaus besonders beachtet werden müssen, weil Kinder auf Erwachsene angewiesen sind und ihren Schutz brauchen.
Für die Arbeit des Teams in der Kindertagesstätte bedeutet das:
- Keine Benachteiligung von Kindern
- Achtung des Privatlebens und der Würde des Kindes
- Mitbestimmung und freie Meinungsäußerung
- Das Recht auf Information
- Das Recht auf Bildung
- Das Recht auf Spiel, Erholung und Freizeit
- Das Recht auf besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
- Das Recht auf Gesundheit
- Das Recht auf Geborgenheit, Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
- Das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei einer Behinderung
Unsere pädagogische Arbeit ist geprägt von der Förderung von Partizipation
Wir verstehen Partizipation als Beteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung und Einbeziehung der Kinder in alle Entscheidungen für sich selbst und für die Gruppe.
Für die Förderung von Partizipation müssen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für Beteiligung geschaffen werden, wobei die Kinder lernen, ihre Interessen nach außen zu tragen und ein demokratisches Handeln entwickeln.
In Entscheidungsprozessen sollen die Kinder lernen, Entscheidungsverantwortung für sich und andere in altersangemessenen Rahmen zu übernehmen.
Wir haben z.B. mit den Kindern unsere Gruppen- und Hausregeln gemeinsam vereinbart. Diese sind für Alle plakatiert am Eingang sichtbar gemacht.
Im Team sind die verschiedensten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder in unserer Kita vereinbart und gelistet worden. Die Eltern haben die Möglichkeit dies einzusehen.