Es gibt neue Regelungen vom Land SH zu Corona:

“Nachweislich infizierte Personen, die positive auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positive Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negative test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.

Mit dem neuen Erlass wird außerdem die Quarantänepflicht für nicht infizierte Haushaltsangehörige aufgehoben.”

(Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familien und Senioren, 04.052022)

In Absprache mit dem Vorstand gelten für unsere Einrichtung folgende Regelungen:

Sollten Sie oder Ihre Kinder eine Corona Infektion bekommen, benötigen wir, trotz der neuen Regelungen, einen negativen PCR Test, bevor Sie und das Kind die Einrichtung wieder besuchen.

Die Gefahr, dass Sie oder Ihr Kind nach 5 Tagen noch ansteckend sein kann, ist sehr hoch. Wir wollen den Betrieb möglichst aufrecht erhalten. Das können wir nur mit Ihrer Unterstützung und wenn alle Mitarbeiter/innen gesund bleiben.

Deshalb gilt auch besondere Vorsicht bei positive getesteten Geschwisterkindern, Eltern oder anderen Haushaltsangehörigen. Obwohl eine Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige von infizierten Personen nach den neuen Regelungen nicht mehr Pflcht ist, bitten wir Sie eindringlich, Ihre Kinder dann Zuhause zu behalten.

Wenn das Personal erkrankt, können wir für niemanden mehr die Betreuung gewährleisten.

Helfen Sie uns bitte im Interesse aller, den Kindergarten geöffnet zu halten.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Das KiTa-Kunterbunt-Team

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